16 ///// NEUES AUS DEN VEREINEN ANSCHRIFTEN UND SPRECHSTUNDEN HAUS-, GRUND- UND WOHNUNGSEIGENTÜMER- VEREINE DES RHEIN-MAIN-GEBIETS … die diese Zeitschrift für ihre Mitglieder beziehen: HAUS & GRUNDBESITZERVEREIN FRANKFURT-FECHENHEIM c/o RA Ralf Schönfeld Polizeimeister-Kaspar-Str. 26 60320 Frankfurt am Main Telefon: 069-71916277 Mail: info@hug-fechenheim.de Beratungstermine nach Vereinbarung HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN FRANKFURT-NIED Mainzer Landstraße 782, 65934 Frankfurt a. M. Sprechstunde: Jeden dritten Do im Monat, 18.30 Uhr, im Hotelschiff SCHLOTT, Batterie (Mainufer), 65929 Frankfurt a. M.-Höchst, oder nach Vereinbarung Tel.: (0 69) 39 71 07, Fax: (0 69) 38 35 53 HAUS & GRUND NEU-ISENBURG c./o. Windischmann Rechtsanwälte Frankfurter Straße 69, 63263 Neu Isenburg Tel.: (0 61 02) 8 84 77-0 Fax (0 61 02) 8 84 77-20 Sprechstunden finden nach telefonischer Vereinbarung statt. info@haus-und-grund-neu-isenburg.de www.haus-und-grund-neu-isenburg.de Bitte beachten Sie, dass sich das Rechts - be ratungsangebot des jeweiligen Ortsvereins nur an dessen Mitglieder richtet. OB SIE BAUEN ODER RENOVIEREN ... ... staunen Sie, was alles mit Fenstern und Türen möglich ist. Runder Tisch zum Thema Milieuschutz Der neu gewählte Oberbürgermeister Frankfurts, Mike Josef (SPD), hatte Ende März – noch in seiner damaligen Funktion als Planungsdezernent – Wohnungsunternehmen, wohnungswirtschaftliche Verbände, Mietervertreter und Stadtverwaltung zu einem „Runden Tisch Milieuschutz“ eingeladen. Das Thema: Wie können trotz der geltenden Einschränkungen in den Milieuschutzgebieten der Stadt energetische Sanierungen und die Schaffung von neuen Wohnungen möglich gemacht werden, und welche Schritte sind dafür nötig? Die Stadt Frankfurt hat 14 „Milieuschutzsatzungen“ erlassen, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu sichern und die dort lebenden Menschen vor Verdrängung zu schützen. In Milieuschutzgebieten ist daher für viele Bauvorhaben an bestehenden Gebäuden eine zusätzliche Genehmigung nötig. Die Praxis zeigt jedoch, dass diese Genehmigung in Frankfurt oft versagt wird, weil zu starr an Vorgaben der Bauordnung und des Gebäudeenergiegesetzes festgehalten wird. Die Folgen: Es entstehen zu wenig neue Wohnungen, und auch die Erreichung der Klimaziele im Gebäudebestand ist ernsthaft gefährdet. Wir begrüßen daher die Initiative zum Runden Tisch Milieuschutz. Mike Josef setzt das richtige Signal zur richtigen Zeit. Es ist wichtig, mit allen Beteiligten konstruktiv über Lösungen zu diskutieren. Neben diesem Signal brauchen wir aber insgesamt mehr politische Initiative und Führung, um die Wohnungspolitik in der Stadt voranzubringen und auf die Zukunft auszurichten – in Milieuschutzgebieten und darüber hinaus. Milieuschutzsatzungen behindern in der derzeitigen Auslegung die Schaffung von mehr Wohnraum durch den Ausbau von Dachstühlen und den Bau neuer Wohnungen. In den Ballungsräumen, gerade auch in Frankfurt, fehlen tausende Wohnungen. Und die Situation droht in den kommenden Jahren noch dramatischer zu werden. Für private Haus-, Grundund Wohnungseigentümer ist es aktuell in Milieuschutzgebieten praktisch unmöglich, mehr neuen Wohnraum in bestehenden Gebäuden zu schaffen. Gerade für den Ausbau von Dachgeschossen bei bestehenden Dachwohnungen werden nach den aktuellen Vorgaben keine Genehmigungen erteilt. Die Potenziale für neue Wohnungen durch Dachausbau und Dachaufstockungen werden in Milieuschutzgebieten bei weitem nicht genutzt. Die Stadt muss daher die Genehmigungspraxis ändern und sollte stärker ihren bestehenden Ermessensspielraum nutzen, statt an recht starren Vorgaben festzuhalten. Nur so kann in den zahlreich ausgewiesenen Milieuschutzgebieten neuer Wohnraum bezahlbar entstehen. Weil aber… ein einzelner Termin für dieses komplexe Thema nicht ausreichen kann, verstehen wir den guten und konstruktiven Austausch nur als einen Auftakt. Wir müssen uns darüber hinaus über weitere Themen verständigen, um die Wohnungspolitik in Frankfurt entscheidend voranzubringen. Gerne sind wir bereit, unseren Beitrag dazu zu leisten. Ihr Merzhausener Straße 4 - 6 61389 Schmitten-Brombach Telefon 06084 42-0 www.fenster-mueller.de Gregor Weil, Geschäftsführer PRIVATES EIGENTUM ///// 05_2023
_ Anzeige 17 Neue Heizung ab 2024: Wie Deutschland künftig heizen soll Die Bundesregierung tüftelt weiter an neuen gesetzlichen Pflichten, um die Dekarbonisierung im Wärmesektor voranzutreiben. Was aktuell noch ein Gesetzentwurf ist und abschließend verabschiedet werden muss, soll jedoch schon ab 2024 in Kraft treten. Die durchaus ambitionierten Ziele, nämlich möglichst schnell so viele Bestandsheizungen mit fossilen Brennstoffen zu erneuern, führt besonders bei Gebäude- bzw. Hauseigentümer zu großen Verunsicherungen. Nicht ohne Grund, denn die jüngste Statistik über den Heizungsbestand in Deutschland verdeutlicht, wie herausfordernd die politische Zielsetzung tatsächlich ist. Es überrascht uns daher nicht, dass derzeit viele Kunden unsere Fachfirma, Kämpf+co Innovative Haustechnik GmbH, kontaktieren, um sich über die technischen Möglichkeiten einer Heizungsmodernisierung zu erkunden. Zugegebenermaßen ist der neue Gesetzesentwurf stellenweise nicht einfach zu verstehen und beinhaltet darüber hinaus einige Ausnahmen sowie Sonderregelungen. Grundsätzlich müssen jedoch ab dem kommenden Jahr 2024 neue Heizungsanlagen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Wir möchten daher einen kurzen Blick auf die wichtigsten Neuregelungen werfen und einige Möglichkeiten nennen, mit denen der genannte Anteil an erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung erreicht werden kann. Wenig überraschend erfüllt die elektrische Wärmepumpe die gesetzlichen Voraussetzungen. Obwohl keine zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen vorgeschrieben werden, können wir bei Bestandsgebäuden nur eindringlich zu einer sorgfältigen Prüfung raten. Besonders eine fachgerechte Auslegung des Heizsystems sowie eine richtige Heizlastberechnung sind wichtige Voraussetzungen, damit eine Wärmepumpe letztlich effizient laufen kann und vor unerwartet hohen Stromkosten schützt. Eine weitere Möglichkeit ist der Einbau einer Hybridheizung, bei der eine Wärmepumpe durch eine fossil-betriebene Heizungsanlage unterstützt wird. Bei dieser Heizvariante versorgt primär die Wärmepumpe das Gebäude mit einem Anteil von mind. 65 % mit Wärme. Reicht der Wärmebedarf nicht aus (oftmals im Winter) unterstützt die zusätzliche Heizungsanlage mit fossilen Energieträgern. Besonders in Ballungsgebieten, wie in Frankfurt, kann auch ein Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz sinnvoll sein. Auch hier gelten die gesetzlichen Voraussetzungen als erfüllt. Wärmenetzbetreiber sind nämlich verpflichtet bis 2045 die Wärme komplett aus erneuerbaren Energien zu liefern. Hauseigentümer, die ihr Gebäude an das Wärmenetz anschließen möchten, benötigen allerdings eine Bestätigung vom Netzbetreiber, dass dieser über einen erneuerbaren Transformationsplan verfügt. Für Altbauten gibt es zudem eine Ausnahmeregelung für Gasheizungen. So wird voraussichtlich der Einbau einer H2-ready- Gasheizung erlaubt sein. Hierbei handelt es sich um eine Gasheizung, die sowohl mit Erdgas aber auch vollständig mit Wasserstoff betrieben werden kann. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt, dass mit diesem Heizsystem noch bis Ende 2034 ohne Einhaltung der 65 %-Erneuerbare-Energie-Vorgabe geheizt werden darf. Allerdings muss dabei der zuständige Gasverteilnetzbetreiber ab dem Jahr 2035 einen rechtsverbindlichen Wasserstoff-Transformations- und Investitionsplan vorlegen. Zusätzlich muss der Gebäudeeigentümer (anteilig) 50 % grüne Gase ab dem Jahr 2030 und ab 2035 65 % grünen oder blauen Wasserstoff verpflichtend nutzen. Bei Gasetagenheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen hat der Hauseigentümer 3 Jahre Zeit zur Pflichterfüllung. Entscheidet er sich allerdings für ein neues zentrales Heizsystem, welches mit erneuerbaren Energien betrieben wird, bekommt er für die Umsetzung der Maßnahme nun 10 Jahre Zeit. Ähnliche Fristen gelten auch für Gebäude mit Wohnungs- oder Teileigentum, wobei dort unter bestimmten Bedingungen ein „Mischsystem“ aus zentraler und dezentraler Wärmeversorgung von Wohnungen möglich ist. Gar nicht so einfach hierbei den Überblick zu behalten. Daher stehen wir unseren Kunden sowie den Haus&Grund-Mitgliedern gerne für Fragen und bei der Beratung für das bestmögliche Heizungskonzept zur Verfügung. ///// KONTAKT | KÄMPF + CO. INNOVATIVE HAUSTECHNIK GMBH Projektleitung August-Schanz-Str. 31 60433 Frankfurt am Main Tel.: (0 69) 7 95 80-172 info@kaempf.de www.kaempf.de PRIVATES EIGENTUM ///// 05_2023
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