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Privates Eigentum Ausgabe Mai 2023

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Zeitschrift für Haus- Grund- und Wohnungseigentümer im Rhein-Main-Gebiet

22 ///// WIRTSCHAFT UND

22 ///// WIRTSCHAFT UND POLITIK EU-GEBÄUDEEFFIZIENZRICHTLINIE (EPBG) UND MINDESTENERGIESTANDARDS (MEPS) Energetische Mindeststandards für den Gebäudebestand kommen Seit 2021 wird auf europäischer Ebene an einer Neufassung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBG) gearbeitet. Am 14. März 2023 hat das Europäische Parlament die Richtlinie mehrheitlich befürwortet. Ein wichtiger Teil davon sind die energetischen Mindeststandards für den Gebäudebestand, kurz MEPS. Doch was bedeutet das für Eigentümer? KOMMENTAR AUS EU-SICHT Foto: Annibell82/stock.adobe.com Nachdem die Europäische Kommission den Richtlinienentwurf vorgelegt hatte und der Rat seine Vorschläge dazu bereits im Oktober des letzten Jahres beschlossen hat, ist mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments nun klar: Die energetischen Mindeststandards für den Gebäudebestand werden kommen. Zwar muss der endgültige Text der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie zwischen den drei europäischen Institutionen noch im sogenannten Trilogverfahren final verhandelt werden. Ist die EU-Richtlinie jedoch verabschiedet, muss der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dies noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren und insbesondere Sanktionen zu erlassen, wenn die geforderten Effizienzklassen verfehlt werden. Denn dazu enthält die Richtlinie keine Vorgaben, sondern überlässt es den Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zu entwickeln. WAS SIND ENERGETISCHE MINDESTSTANDARDS? Mit den neuen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sollen die Renovierungsraten erhöht werden. Wohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz müssen bis 2030 auf mindestens Klasse F und bis 2033 auf mindestens Klasse E verbessert werden. Grundlage für die Klassifizierung ist der Energieausweis. NULLENERGIEGEBÄUDE-STANDARD BIS 2050 IN EUROPA Bei den Klassen D oder E ist aber noch lange nicht Schluss, denn bis 2050 will die Europäische Union einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Der neue Gebäudestandard des Foto: UIPI „WEITER WEG MIT VIEL GEGENWIND“ Emmanuelle Causse ist Generalsekretärin der UIPI (International Union of Property Owners) in Brüssel und setzt sich auf europäischer Ebene für die Belange von Eigentümern ein. Die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie hat sie in ihren bisherigen Entwurfsstadien eng begleitet: „Wir waren schon lange vor der Veröffentlichung des ersten Entwurfs der Europäischen Kommission im Dezember 2021 aktiv. Ein Großteil unserer Arbeit bestand darin, die EU-Abgeordneten für das Thema und die weitreichenden Konsequenzen für Eigentümer zu sensibilisieren. Dennoch wurden dem Entwurf, der schließlich im Europäischen Parlament auf dem Tisch lag, eine Reihe von Maßnahmen hinzugefügt, die weit über das Ziel der Richtlinie hinausschossen. In diesem Stadium konnten wir aber einiges erreichen – zum Beispiel, dass bis 2033 nicht die Energieeffizienzklasse C, sondern D zur Pflicht wird, was einer Renovierungspflicht für 45 statt 60 Prozent des Gebäudebestandes in der EU entspricht. Der ursprüngliche Entwurf des Parlaments sah außerdem vor, dass ausnahmslos alle bestehenden Gebäude einen Energieausweis haben müssen, dass alle Gebäude in Europa bis 2030 mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden und dass Gasheizkessel noch zügiger verboten werden. Mit dem jetzt vom europäischen Parlament verabschiedeten Entwurf haben wir bereits einen sehr weiten Weg mit viel Gegenwind zurückgelegt.“ MEPS Kommissionsvorschlag Jedes Gebäude Vorschlag des Europäischen Parlaments Jedes Gebäude Vorschlag des Rates Wohngebäude Gebäudebestand F bis 2030 E bis 2033 Jedes Gebäude E bis 2030 D bis 2033 Jedes Gebäude D bis 2033 Mitgliedstaat bestimmt Level bis 2040 15 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz müssen bis 2030 saniert werden Nichtwohngebäude F bis 2027 E bis 2030 E bis 2027 D bis 2030 25 % bis 2034 PRIVATES EIGENTUM ///// 05_2023

23 Nullenergiegebäudes dient als Referenz. Das bedeutet sehr hohe Energieeffizienzanforderungen, und der Energiebedarf darf ausschließlich aus regenerativen Quellen gedeckt werden. Dafür müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen Gebäuderenovierungspläne spezifische Fristen für die Erreichung höherer Energieeffizienzklassen bis 2040 und 2050 festlegen, um die Umwandlung des nationalen Gebäudebestands in Nullemissionsgebäude sicherzustellen – so sieht es die Richtlinie vor. Dies muss der deutsche Gesetzgeber mit entsprechenden Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes implementieren, um die Transformation des Gebäudebestands sicherstellen zu können. Klassen D bis G wird auf fünf Jahre verkürzt. Außerdem sollen die Energieausweise digital ausgestellt und in einem nationalen Kataster erfasst werden. ///// WEITERE VORSCHRIFTEN AUS DER RICHTLINIE Die Energieausweise müssen neu skaliert werden. Statt wie bisher A+ bis H soll es laut der Richtlinie künftig nur noch die Energieeffizienzklassen von A bis G geben. Die höchste Klasse A soll für ein emissionsfreies Gebäude (Nullemissionsgebäude) stehen, während die niedrigste Klasse G die 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im nationalen Gebäudebestand umfasst. Die Gültigkeit der Energieausweise für die INKA-MARIE STORM | CHEFJUSTIZIARIN Haus & Grund Deutschland Foto: © Hoffotografen Verkauf Komplettbetreuung Vermietung Teil- oder Komplettpaket Liegenschaftsverwaltung Teil- oder Komplettpaket Projektsteuerung Sanierung bis Neubau Kontaktieren Sie uns. Wir helfen und entlasten Sie! www.moebus.de Möbus Immobilien Georg-Speyer-Str. 6, 60487 Frankfurt am Main Telefon: 069 71 67 99 40, E-Mail: info@moebus.de Mitglied im