Magazine & Beilagen

Aufrufe
vor 1 Jahr

TOP Immobilien Herbst 2022

  • Text
  • Wohnung
  • Bauen
  • Energie
  • Immobilie
  • Haushalte
  • Mieter
  • Holz
  • Frankfurt
  • Haus
Bauen. Wohnen. Leben. In Rhein-Main

14

14 Anzeigen-Sonderveröffentlichung Ein Foto aus dem Ofen! Smarter kochen und backen: Die neuesten Küchengeräte erleichtern das Zubereiten per App, Kamera und Sprachassistenten. Kommunikative Hausgeräte machen das Zuhause so richtig smart Da wird die Butter in der Pfanne verrückt: Auch Hausgeräte können mit Smart Speakern kommunizieren und ihren Nutzern ansagen, wann das Fett auf Brattemperatur ist. Die interessantesten Neuheiten wurden gerade erst auf der Elektronikmesse IFA in Berlin präsentiert. Mit den smarten Lautsprechern geht es längst: Man spricht sie an und bittet sie um Musik, den Wetterbericht oder Nachrichten. Und nun können sie auch noch große Hausgeräte im steuern. Etwa den Kühlschrank mit dem „openAssist“ der Serie iQ700 von Siemens Hausgeräte. Er ist mit der Sprachassistentin Alexa vernetzt oder mit dem hauseigenen Küchenassistenten, dem Smart Kitchen Dock, der 2023 in den Handel kommen soll. Auf Zuruf öffnet das Gerät seine Tür, sodass man nicht erst Schüsseln oder Einkäufe, die man in den Händen hält, abstellen muss. Auch die neuen Backöfen der Serie iQ700 von Siemens und die Backöfen der Serie 8 von Robert Bosch Hausge- openAssist räte kann man über Smart Speaker oder die Firmen-Apps bedienen. Haben Sie Kartoffeln oder Auberginen im Ofen? Sagen Sie es laut und die Sprachassistenten suchen die passenden Gar- und Backprogramme heraus. Mit der im Ofenraum eingebauten Kamera kann man sein Essen im Blick behalten. Und: Auch am Siemens-Ofen lässt sich die Türöffnung per Sprachbefehl erbitten. Alexa schickt die Kochanleitung aufs Display Auch die App-gestützte Kochanleitung „CookAssist“ von Mieles Induktionskochfeldern spricht mit Alexa. Hier sagt die Sprachassistentin die nächsten Zubereitungsschritte an oder meldet sich, wenn das Fett in der Pfanne heiß genug für das Steak ist. Die zeitliche Abstimmung dabei gelingt durch Sensoren an den Kochfeldern. Auf der IFA fallen häufig die Stichworte KI für Künstliche Intelligenz oder AI für das englische Artificial Intelligence. Damit sollen Haushaltsgeräte in der Lage sein, ihre Nutzer besser zu verstehen und mit ihnen zu interagieren. Aber nicht nur das: Die Technologie wächst mit diesen Aufgaben und verbessert ihre Arbeit. Grundlage dafür ist ein großer Datensatz, den die Geräte ständig durchforsten – etwa indem viele Gerätenutzer ihre Daten miteinander teilen oder indem wir unsere Geräte immer wieder mit unseren Vorlieben füttern. So sind die Geräte in der Lage, ihre Handlungen an die aktuelle Situation anzupassen. Je länger man die Geräte also betreibt und ihnen Gelegenheit gibt, das Nutzungsverhalten ihrer Besitzer zu analysieren, desto schlauer werden sie. Mit freundlichen Grüßen aus dem Backofen Ein Hilfsmittel dabei, das Miele, Bosch und Siemens präsentieren, ist eine hochauflösende Kamera im Backofen. Die Geräte analysieren ihre eigenen Bilder und überprüfen den Fortschritt der Zubereitung im Ofen. Bei Miele analysiert die intelligente „Smart Food ID“ das Gargut so, wenn es in den Ofen kommt und schlägt ein passendes Programm vor. Ist der gewünschte Speisezustand laut Ofenkamera erreicht, geht der Ofen aus. Zunächst kennt die „Smart Food ID“ nur rund 25 Gerichte. Sie soll aber über Fotos, die Nutzer von Speisen aus deren eigenen Kochbüchern einspielen, auch diese erkennen lernen. Hersteller geben Energiespartipps für ihre Geräte Künstliche Intelligenz kann in einigen Geräten auch für eine effizientere Nutzung sorgen – man spart damit also unter Umständen Energie und Stromkosten ein. Viele Waschmaschinen können längst die Menge der geladenen Wäsche erkennen und Waschmuster automatisch darauf anpassen. Die Al-Wash-Funktion der Bespoke- Waschmaschinen von Samsung erkennt die Textilarten, das Gewicht der Stücke sowie den Verschmutzungsgrad und kann darauf die Einweich-, Spül- und Schleuderzeiten anpassen. Bei Samsung gibt es die Möglichkeit, den Stromverbrauch der Bespoke- Waschmaschinen und -Trockner per App im Blick zu behalten. In der Miele- App werden künftig durch eine Analyse der Durchschnittswerte der Gerätedurchgänge Sparmöglichkeiten gezeigt. Foto: dpa

15 Umzug in die erste eigene Wohnung Checkliste der Verbraucherzentrale hilft, im Umzugsstress den Überblick zu behalten Ein neues Ausbildungsjahr hat begonnen und der Start des Wintersemesters steht vor der Tür. Viele junge Menschen ziehen in diesem Lebensabschnitt in die erste eigene Wohnung. Mit dem Umzug ändert sich jedoch nicht nur die Adresse. Es gibt einiges, woran man vor und bei einem Umzug denken muss: Welche Versicherungen benötige ich, wenn ich zu Hause ausziehe? Was ist mit Verträgen für Strom, Telefon und Internet? Wie viel Geld muss ich für einen Umzug einplanen? Ein neues, interaktives Tool der Verbraucherzentralen bietet einen umfassenden Überblick und erstellt eine individuelle To-do-Liste, damit nichts vergessen wird. Neben nützlichen Tipps zu wichtigen Fristen, Mietrecht und vielem mehr hilft das Tool auch dabei, Sparpotenziale zu offenbaren, gute und günstige Verträge zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Darauf sollten Azubis und Studierende unter anderem achten: Mietvertrag Sondertarife für Neukunden mehr an, sodass das Angebot verfügbarer Tarife geringer geworden ist. Vergleichsportale können eine erste Orientierung über Angebote und Preise bieten. Allerdings stimmen zurzeit oftmals die Preise der ausgewiesenen Tarife in den Portalen nicht. Viele Portale beziehen zudem die Grundversorgungstarife nicht ein. In manchen Städten ist die Grundversorgung im Moment jedoch die günstigste Option. Hier lohnt sich das gezielte Nachfragen beim lokalen Energieversorger. Internetanschluss Wer umzieht, der kann seine Verträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk – ohne Änderung der Laufzeit oder sonstiger Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Wenn der Festnetzanbieter die vereinbarte Leistung, wie zum Beispiel die Internetgeschwindigkeit, am neuen Wohnort nicht erbringen kann, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Fotos: ©Ljupco Smokovski - stock.adobe.com Der Mietvertrag sollte sorgfältig gelesen werden. Am besten informiert man sich vorab über Rechte und Pflichten als Mieter, um unzulässige Klauseln im Mietvertrag zu erkennen. Bei unter 18-Jährigen müssen die Eltern dem Vertrag grundsätzlich zustimmen. Oft verlangen Vermieter bei jungen Menschen mit geringem Einkommen zudem eine Bürgschaft der Eltern. Mit dem Beginn des Mietverhältnisses wird auch die Mietkaution fällig. Sie darf maximal drei Monatskaltmieten betragen und kann in bis zu drei Raten gezahlt werden. Stromvertrag Die steigenden Energiepreise machen die Suche nach einem günstigen Stromanbieter aktuell sehr schwierig. Einige Energieversorger bieten keine Wer erstmals einen Telekommunikationsvertrag abschließt, sollte sich zunächst Gedanken über den eigenen Bedarf machen. Wie schnell soll zum Beispiel die Datenübertragung sein? Wer seinen Bedarf kennt, kann auch die Preise unterschiedlicher Anbieter besser vergleichen. Dabei helfen Produktinformationsblätter, die den Kunden verpflichtend bereitgestellt werden müssen. Beim Abschluss der Verträge ist genaues Hinschauen gefragt: Manchmal ist ein günstiger Einstiegspreis eine versteckte Kostenfalle, weil sich der Preis nach dem ersten Jahr deutlich erhöht und eine Kündigung erst nach 24 Monaten möglich ist. Zur interaktiven Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.nrw/ node/74337