18 Anzeigen-Sonderveröffentlichung Ein Aufzug im Einfamilienhaus? Na klar. Es gibt kleine Modelle, die als Alternative zum Treppenlift helfen, wenn die Beine nicht mehr mitmachen. Ein Mini-Aufzug fürs Eigenheim Aus dem Plattformlift ist ein echter Hingucker geworden Einer der Gründe, warum man im Alter oder nach einem Unfall sein Haus verlassen muss? Die unüberwindbar gewordenen Treppen. Ein kleiner Aufzug oder ein Treppenlift können Lösungen sein. Im Handel findet man Aufzüge fürs Eigenheim etwa unter der Bezeichnung Plattform- oder Homelift. Das ist eigentlich erstmal nur eine Rampe, auf die man geht oder mit Rollator und Rollstuhl fährt, um damit nach oben oder unten befördert zu werden. Aber aus den anfangs recht pragmatisch designten Modellen sind optisch kleine Aufzüge entstanden. Mit blickdichter oder durchsichtiger Kabine können solche Plattformlifte sogar der Hingucker im Haus sein. Sie haben „überhaupt nicht mehr die Anmutung eines Krankenhilfsmittels“, sagt Udo Niggemeier von der Vereinigung mittelständischer Aufzugsunternehmen in Bissendorf. So teuer wie ein Mittelklassewagen Der Homelift fährt wie jeder andere Lift auch mehrere Stationen im Haus an: etwa vom Keller zum Wohnbereich mit Küche und weiter hoch zu den Schlafzimmern. Meist sind zwei bis vier Haltestellen möglich. Weiterer Vorteil: Der Homelift gibt laut Niggemeier Nutzern ein wesentlich besseres Sicherheitsgefühl als ein Treppenlift. Zwar haben solche Modelle den Preis von Mittelklassewagen, steigern entsprechend aber den Marktwert einer Immobilie. Denn: „Immer mehr Menschen suchen Häuser, in denen sie bis ins hohe Alter mobil bleiben können“, sagt Erhard Hackler von der Deutschen Seniorenliga. „Ein Aufzug schlägt da positiv zu Buche.“ Ein Homelift braucht nicht viel Platz, es reicht eine Grundfläche von wenigen Quadratmetern. Anders als ein öffentlicher Personenaufzug benötigt er keine Unterfahrt – man muss also beim Bau nicht in den Untergrund gehen. Der Schacht, der meist ein Innenmaß unter zwei Quadratmetern hat, wird am Boden befestigt und nach oben aufgebaut. Oft wird der Lift in die Lücke im Treppenlauf eingebaut. „Er kann aber auch an einer anderen Stelle im Haus montiert werden“, so Aufzugexperte Niggemeier. „Sollte der Platz im Inneren des Hauses nicht ausreichen, ist es auch möglich, ihn außen anzubringen. Dann ist allerdings eine Baugenehmigung erforderlich.“ Mit 0,15 Metern pro Sekunde nach oben Da der Homelift technisch kein Aufzug ist, sondern eine Maschine, gelten für den Einbau und Betrieb die Vorschriften der EU-Maschinenrichtlinie. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 0,15 Metern pro Sekunde ist er wesentlich langsamer als ein öffentlicher Aufzug. „Das Tempo reicht aber aus“, findet Udo Niggemeier. Ein Homelift ist innerhalb weniger Tage eingebaut. Er wird mit normalem Strom aus der Steckdose betrieben. Ein zusätzlicher Kraftstromanschluss ist nicht notwendig. Alle Lifte, die von haushaltsfremden Personen genutzt werden, zum Beispiel Pflegediensten oder Gästen, müssen einmal im Jahr durch eine sachkundige Person gewartet und geprüft werden. Des Weiteren müssen sie ein System haben, mit dem bei Bedarf schnell Hilfe herbeigerufen werden kann. Hat der Lift eine Förderhöhe von mehr als drei Metern, muss er zusätzlich von einer zugelassenen Überwachungsstelle vor der ersten Inbetriebnahme und im weiteren Betrieb regelmäßig geprüft werden. Treppenlift als günstige Alternative Eine Alternative ist der Treppenlift, der von den Krankenkassen bezuschusst werden kann. „Das ist eine relativ kostengünstige, niederschwellige Mobilitätshilfe, die sich in den allermeisten Häusern gut einbauen lässt“, sagt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Allerdings gibt es unterschiedliche technische Lösungen und Ausstattungen. Nicht jede ist für jeden Anwender geeignet, einige sind nicht mit Rollstuhl nutzbar. „Planung und Einbau sind nicht zu unterschätzen“, sagt Matthias Bauer. Sein Rat: „Man sollte sich möglichst mit dem Thema befassen, bevor der Treppenlift akut gebraucht wird.“ Der Treppenlift verfügt laut dem Deutschen Verband für Treppen- und Plattformlifte (DVTP) über einen Sitz, eine Antriebseinheit und eine Führungsund Trageschiene, die an der Wand, Decke oder auf der Treppe montiert ist. So ist es für eine körperlich eingeschränkte Person möglich, unterschiedliche Höhen über die schon existierende Treppe zu erreichen. Aber nicht jeder käme damit klar, so Verbraucherschützer Matthias Bauer. Vor allem Menschen mit Demenzerkrankungen hätten oft Angst mitzufahren. Andere kommen nicht allein mit der Steuerung per Joystick zurecht oder fürchten sich vor der Höhe. Fotos: dpa
19 Immobilienkauf zur Vermietung absetzen Von der Suche bis zur Sanierung gibt es steuerliche Vorteile Fotos: ©TGina Sanders - stock.adobe.com ©Tatjana Balzer - stock.adobe.com Wird eine Immobilie mit der Absicht gekauft, diese zu vermieten, können die Ausgaben steuerlich abgesetzt werden. In den ersten Jahren nach dem Kauf entstehen meistens Verluste, die infolge die persönliche Steuerlast mindern. Steuerlich betrachtet lassen sich die Ausgaben grob in zwei Positionen unterteilen, nämlich, ob sie sofort für das Jahr der Zahlung geltend gemacht werden können oder über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Am Anfang steht die Suche nach einer geeigneten Immobilie, welche mit einem zeitlichen Aufwand und bereits mit Kosten verbunden ist. Es entstehen Fahrtkosten, um die Immobilie zu besichtigen, zum Büro des Maklers, zur Bank und zum Notar. Für jeden gefahrenen Kilometer können 30 Cent sofort geltend gemacht werden. Liegt die Immobilie vom Wohnort des künftigen Vermieters weiter entfernt, dann können zusätzlich die Übernachtungskosten und eine Verpflegungspauschale berücksichtigt werden. Weiterhin sind der Kaufpreis des Gebäudes, die Gebühren für Makler und Notar, gegebenenfalls Kosten für einen Sachverständigen, die Eintragung ins Grundbuch und die Grunderwerbssteuer in der Steuererklärung absetzbar. Diese Aufwendungen zählen zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und werden mit der Immobile gemeinsam abgeschrieben. Nicht absetzbar sind die Kosten für das Grundstück. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie können – je nach Baujahr – in unterschiedlichem Maße steuerlich berücksichtigt werden. So kann beispielsweise eine Immobilie, die vor 1925 erbaut wurde, 40 Jahre lang zu jeweils 2,5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt werden. Für eine Immobilie, die nach 1924 erbaut wurde und heute angeschafft wird, können 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent der Kosten geltend gemacht werden. Renovierung und Sanierung Im Gegensatz zu Eigentümern oder Mietern dürfen Vermieter die Kosten für Maßnahmen der Instandhaltung und Modernisierung inklusive der Materialkosten auf den Fiskus abwälzen. Renovierungsmaßnahmen sind Erhaltungsaufwendungen, die entweder gleich voll abgesetzt oder wahlweise über einen Zeitraum von zwei bis maximal fünf Jahren verteilt werden dürfen. Vorsicht, finden größere Renovierungsarbeiten innerhalb von drei Jahren nach dem Zeitpunkt der Anschaffung statt und überschreiten diese Kosten ohne Umsatzsteuer den Kaufpreis um mehr als 15 Prozent, so ist die schnelle Abschreibung dahin. Die Abschreibung hat dann gemeinsam mit den Anschaffungskosten über viele Jahre zu erfolgen. Maßnahmen der Immobiliensanierung stellen eine Erweiterung oder Verbesserung der vorhandenen Sanitär-, Heizungs- oder Elektroanlagen oder Fenster dar. Werden drei der vier genannten Maßnahmen durchgeführt und kommt es dabei zu einer Hebung des Standards der Wohnung, werden die Kosten als Herstellungskosten betrachtet. Diese werden gemeinsam mit den Anschaffungskosten der Immobilie über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Das gilt auch für die Schaffung neuen Wohnraums, z. B. wenn nachträglich ein Balkon angebaut oder das Dachgeschoss ausgebaut wird. Bleiben die Kosten einer Sanierungsmaßnahme jedoch unter 4000 Euro netto, so dürfen sie als Erhaltungsaufwand sofort abgeschrieben werden. Ausstattung und Möblierung Liegt der Anschaffungspreis, z. B. für ein neues Waschbecken, eine Duschkabine oder einen Rauchmelder, unter 800 Euro netto, handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Dessen Kaufpreis kann komplett für das Jahr des Kaufs abgesetzt werden. Anschaffungen mit einem höheren Kaufpreis müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Wird die Wohnung komplett möbliert vermietet, ist ebenfalls die Höhe des Kaufpreises des Möbels entscheidend. Die Kosten für die Anschaffung einer Einbauküche mit Elektrogeräten sind mit zehn Jahren Nutzungsdauer abzuschreiben.
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