16TOP IMMOBILIEN 09 l 2025Anzeigen-SonderveröffentlichungScheidung mit HausWAS MIT DER GEMEINSAMEN IMMOBILIE PASSIERTEin Eigenheim ist für viele Paare die größte gemeinsameInvestition – doch was, wenn die Beziehung scheitert?Verkaufen, behalten oder den Partner auszahlen? Und wasbedeutet das für einen laufenden Kredit? Sandra Leifeld,Rechtsexpertin der Bausparkasse Schwäbisch Hall, erklärt,worauf Paare bei gemeinsamen Immobilien achten sollten.zeichnet hat, ist für die Rückzahlungverantwortlich.den Kredit zu tilgen oder diese zwischenden Partnern aufzuteilen. Alternativkann ein Partner in der Immobilie wohnenbleiben. Dabei ist jedoch zu beachten,dass mietfreies Wohnen als geldwerterVorteil gilt und unterhaltsrechtlicheKonsequenzen haben kann.Übertragung auf die Kinder: In Einzelfällenwird die Immobilie auf die gemeinsamenKinder übertragen. Selten sindModelle wie die Realteilung (Umbau inzwei getrennte Wohneinheiten) oder dasgemeinsame Wohnen unter einem Dach.Scheidung im StreitScheidung mit undohne EhevertragBei einer Scheidung hängt der Umgangmit gemeinsamem Wohneigentum vomrechtlichen Rahmen ab. Ohne Ehevertraggilt die Zugewinngemeinschaft alsgesetzlicher Güterstand. Vermögen, daswährend der Ehe aufgebaut wurde,zählt als gemeinsamer Zugewinn. Beider Trennung wird verglichen, wie vieljeder Partner hinzugewonnen hat; derPartner mit dem höheren Zugewinnmuss einen finanziellen Ausgleich leisten,wenn keine Ausnahme greift. Auchder Wertzuwachs einer Immobilie, diewährend der Ehe gekauft wurde oderim gemeinsamen Besitz ist, fließt in dieBerechnung dieses Zugewinnausgleichsein – unabhängig davon, wer im Grundbuchsteht. Mit einem Ehevertrag könnenPaare individuelle Regelungen treffen.Haus und ImmobilienkreditVerkauf der Immobilie: Am häufigstenentscheiden sich Paare im Trennungsfallfür diese Möglichkeit. Der Erlöswird zwischen den Eigentümern aufgeteilt,die bestehenden Kredite in derRegel daraus getilgt. „Bei einer vorzeitigenKreditkündigung fällt oft eine Vorfälligkeitsentschädigungan. Ein Verkaufim Trennungsjahr kann helfen,finanzielle Belastungen zu reduzierenund unter Umständen einen besserenVerkaufspreis zu erzielen“, betont dieExpertin.Schuldnerwechsel: Ein Partner übernimmtHaus und Kredit allein – vorausgesetzt,die Bank stimmt zu. Diese prüftdie Kreditwürdigkeit des Einzelnen.Stimmt die Bank nicht zu, bleiben beideim Kreditvertrag. Klare Absprachen zurRatenzahlung oder ein Ausgleich überden Trennungsunterhalt sind dannunverzichtbar.Gemeinsame Kreditführung: Das bedeuteteine finanzielle Bindung über die Scheidunghinaus. Die Immobilie kann vermietetwerden, um mit den EinnahmenKönnen sich die Partner nicht einigen,bleibt als rechtlicher Ausweg die Teilungsversteigerung.Diese kann voneinem der beiden Eigentümer beimAmtsgericht beantragt werden, wennbeide im Grundbuch stehen. Dabei handeltes sich um eine Form der Zwangsversteigerung:Die Immobilie wird versteigertund der Erlös zwischen denEigentümern aufgeteilt.Was ist steuerlich zu beachten?Spekulationssteuer: Sie fällt an, wenn eineImmobilie innerhalb von zehn Jahrennach dem Kauf mit Gewinn verkauftwird – es sei denn, sie wurde durchgehendselbst bewohnt. Auch bei unbebautenGrundstücken, Betriebsvermögenoder unter bestimmten Bedingungen imZuge der Scheidung kann die Steueranfallen.Grunderwerbsteuer: Vorsicht ist geboten,wenn nach der Scheidung Eigentumübertragen wird. Tipp der Expertin:„Damit die Steuerbefreiung für Ehepartnergreift, sollte die Übertragung nochwährend der Ehe oder im Rahmen derScheidungsvereinbarung erfolgen.“Fotos: ©Inga - stock.adobe.com, ©krivinis - stock.adobe.comUnabhängig davon, ob ein Ehevertragbesteht, gelten bestimmte rechtlicheGrundsätze: „Entscheidend für dieEigentumsverhältnisse ist das Grundbuch.Eigentümer bleibt, wer dort eingetragenist. Ebenso bleibt die Haftunggegenüber der Bank bestehen, wenn einKreditvertrag zur Finanzierung derImmobilie unterschrieben wurde“, soLeifeld. Wer den Kreditvertrag unter-
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